Regeln und Vertrag - Volksgesundheit

Direkt zum Seiteninhalt
Regeln und Vertrag für die Nutzung des Vereinsheim
Lautstärke?
Wir sind ein Verein und Feiern auch mal. Aber wir unterstehen auch den Gesetzen. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) besagt in Paragraph 117: „Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen“. Dieses betrifft die Ruhestörung nach 22:00 Uhr. Darum bitte dieses sehr zu beachten!
Darf man überall rauchen?
Bei uns gibt es das nicht - die Raucher bitte in den Außenbereich, auch bei Regen und Kälte. Das Rauchen ist im gesammten Gebäude nicht gestattet. Das Gebäude besteht aus Holz und somit besteht hohe Brandgefahr. Die Aschebecher sind nicht die Natur (Wiese und Wege) sondern der aufgestellte Aschebecher. Dieser sollte auch mal gelehrt werden.

Auch Partygäste haften?
Laut Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig einen anderen verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet – das gilt auch für Besucher einer ausgelassenen Fete. Bei Personen- oder Sachschäden können schnell mehrere Hunderttausend Euro anfallen.

Created with WebSite X5                                                                                                        
aktuallisiert:
Zurück zum Seiteninhalt